Ultraschall in der Schwangerschaft
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen:
10.-12. Woche, 20.-22.Woche, 30.-32.Woche.
Darüber hinaus gehende Untersuchungen, wenn medizinisch sinnvoll:
Wir führen routinemäßig folgende zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen durch, weil wir sie medizinisch für sinnvoll halten. Alle diese Untersuchungen können Sie auch nicht wünschen:
- In der Frühschwangerschaft, zur Klärung einer korrekten Einnistung und einer korrekten Frühentwicklung eines lebenden Embryos, ob es sich um eine Einlings- oder Zwillings-Schwangerschaft handelt und zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft.
- In der 21.-22. Woche bieten wir den Ultraschall zur Erkennung von Fehlbildungen auf einem hochauflösenden Ultraschallgerät neuesten technischen Standards an. Sie erhalten dazu rechtzeitig Informationen.
- Auf Wunsch führen wir bei den üblichen Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen zusätzliche Kurz-Ultraschalluntersuchungen durch, zur Kontrolle des Wachstums, der Plazenta, des Fruchtwassers und der kindlichen Herzaktionen.
Für die bis hierher genannten Untersuchungen entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.
Darüber hinaus bieten wir an:
- Ersttrimester Screening:
Vermessung der embryonalen Nackenfalte in der 13.Woche zur Abschätzung des Risikos einer Chromosomenstörung, mehr dazu.
Diese Untersuchung muss selbst bezahlt werden.
Wir halten Informationsmaterial für Sie bereit.